Du bist unter 18 und möchtest nach 24 Uhr weiter feiern?

Kein Problem! In Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person kannst Du uns bis zur Sperrstunde besuchen.

Zunächst benötigen wir von der aufsichtpflichtigen Person eine Kopie seines Personalausweises sowie von der minderjährigen Person den Personalausweis als Original. Diese Dokumente sind mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt am Tage des Besuches an der Kasse abzugeben. Diese Regelung gilt nur für Jugendliche ab 16 Jahre und pro Aufsichtsperson nur einen Minderjährigen für Veranstaltungen welche „ab 16 Jahre“ ausgewiesen sind.

Das Formblatt steht hier als PDF zu download bereit. Also einfach das PDF Formular anklicken – ausfüllen – und Abends an der Kasse mit den nötigen Unterlagen in einem Umschlag abgeben.

Jugendschutz-Vereinbarung (PDF)



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